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Wissenswertes über den DGV-Ausweis

Der DGV-Ausweis wurde im Jahr 1992 eingeführt. Er ist der einheitliche Nachweis für die Mitgliedschaft in einem dem DGV angeschlossenen Golfclub bzw. Golfanlage. Er hat die früher vielfach ausgegebenen individuellen Mitgliedskarten abgelöst. Alle DGV-Mitglieder erhalten jährlich den DGV-Ausweis und nehmen so am organisierten Golfsport unter dem Dach des DGV teil.

Der DGV-Ausweis ist die Grundlage für das Golfspielen außerhalb des Heimatvereins. D.h., Inhaber des DGV-Ausweises erhalten in aller Regel gegen Vorlage der Karte Gastspielmöglichkeit gegen Greenfee - im Inland und im Ausland. Dabei liegt es im Hausrecht des einzelnen Golfclubs bzw. Golfanlagenbetreibers zu entscheiden, wer auf seiner Golfanlage zu welchen Konditionen spielen darf. Dabei dient der DGV-Ausweis durch die auf der Vorderseite aufgeprägte Stammvorgabe zugleich als Handicap-Nachweis.

Zusätzlich hat der DGV-Ausweis für die dem DGV angeschlossenen Golfclubs bzw. Golfanlagen eine wichtige Marketingfunktion, ist er doch wichtigster Leistungsbestandteil der Clubmitgliedschaft. Auch wird er von den Golfclubs vermehrt als internes Organisationsmittel z.B. für Zugangssysteme in Clubhäusern oder bargeldloses Bezahlen im Club eingesetzt.

Mehr zu dem Thema DGV-Ausweis finden Sie hier

Die sinnvollste und offiziellste Mitgliedschaft ist dem DGV angehörig.